Thursday, February 15, 2007

Einer geht noch rein!

Fünf Jahre Haft für Holocaust-Leugner Ernst Zündel.

Wir wüssten da einen Zellengenossen für ihn, mit dem er sich prima verstehen würde. Aber wir müssen warten, bis er auf Staatsbesuch kommt.

4 Comments:

Anonymous Anonymous said...

Die Einschränkung der Meinungsfreiheit ist m.E. bei der Ausschitz-Lüge durchaus berechtigt, diese ist ja primär beleidigend. Das Strafmass scheint aber viel zu hoch.

Kritisch wird es wenn die Sache mit der Einschränkung der Meinungsfreiheit einreisst, also bspw. Islam-Kritik strafbar wird.

In diese Richtung könnte es bald gehen, wenn sich alle so freuen werden wie der Blogger hier.

Der dann auch beheizt werden wird, wobei er dann meine Sympathie haben wird.

3:19 PM  
Anonymous Anonymous said...

Och, für den gibt es doch andere Lösungen. Jetzt wo das Problem in Nordkorea nicht mehr ganz so akut zu sein scheint, kann man sich ja wieder etwas mehr auf Iran konzentrieren...

3:19 PM  
Anonymous Anonymous said...

ich hätte da mal gern ein Problem...

Ich war bisher immer davon ausgegangen, dass ein Verbot der Holocaustleugnung keinesweg irgendwelche Deppen daran hindert zu behaupten, sie würden meinen, daSS es keine sechs Millionen Holocaust-Opfer gegeben habe, sondern nur, wenn sie propagieren, es wäre bewiesen, dass es nie einen Holocaust gegeben habe oder wenn nur eine Art "Holocaust-light " mit einer Handvoll Betroffener und alle Geschichten über KZ und Gaskammern jüdische Lügen und Sieger-Geschichtsschreibung wären, diese falsche Tatsachenbehauptung unter Strafe stünde

Es würde also nicht Meinung bestraft sondern Verleumdung, üble Nachrede und Lüge
und davon gibt es noch mehr im StGB, - auch für noch Lebende und Nicht-Shoa-Opfer

kann mir jemand mit fundiertem juristischen Hintergrund wieterhelfen

5:15 PM  
Anonymous Anonymous said...

@anonym:
http://de.wikipedia.org/wiki/Auschwitz-L%C3%BCge

"Holocaustleugnung" das Stichwort.

Tja, den Zündel aus Nordamerika rauszuholen, wo das alles unter Meinungsfreiheit fällt, ausliefern zu lassen und hier für 5 Jahre einzuknasten, hat nur geklappt, weil der Kollege noch einen deutschen Pass hat. Bei der Auslieferung wurde getrickst bis an die Grenzen der Rechtsstaatlichkeit (wenn ich das mal hier behaupten darf, hoffe dass das mich nicht strafbar macht ;).

Eine Bewährungsstrafe wäre OK gewesen, aber damit hätte man das Procedere und den Aufwand nicht rechtfertigen können, also musste eingeknastet werden.

Ethisch sehr bedenklich, wenn man mal die Strafzumessungen für die RAFfies betrachtet.

1:32 PM  

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