Tuesday, April 25, 2006

Bestenauslese, deutsche Art

Neulich hatte ein junger deutscher Bundesbürger, der diesem Blog wohlgesonnen und -bekannt ist, eine echte Schnapsidee: Seinem Land wollte er dienen und seinen Fuß dorthin setzen, wo seine Zunge ist. Nach abgeschlossenem Hochschulstudium bewarb er sich deshalb als quereinsteigender Hauptmann - sogenannter "Paragraph 28er" - bei der Truppe für Operative Information (in der vor-PC-Zeit sprach man von "psychologischer Kriegsführung").

Es folgte ein vielversprechendes Gespräch im Kreiswehrersatzamt und ein Besuch bei der Einheit. An beiden Stellen war man vom Bewerber angetan, auch wenn man ihm keine Stelle garantieren konnte: "Vor der Einstellung wird eine Bestenauslese durchgeführt." Diese sollte bei der Offiziersprüfzentrale (OPZ) in Köln stattfinden. Doch so weit sollte es gar nicht kommen. Stattdessen schickte das Personalamt der Bundeswehr die umfänglichen Bewerbungsunterlagen zurück, bevor der Kandidat seine Eignung in der OPZ unter Beweis hätte stellen können. Mit einer Begründung, die den Bewerber einigermaßen verdutzte:

Hinsichtlich Ihrer Bewerbung muss ich Ihnen leider mitteilen, dass in Ihrem Jahrgang der Bedarf an aktiven Offizieren bereits gedeckt ist. Insofern kann Ihnen aus strukturellen Bedarfsgründen kein Einstellungsangebot aufgezeigt werden.

Das Positive an dem Schreiben: So lange die Bundeswehr es sich noch leisten kann, Bewerber für Schlüsselpositionen nach ihrem Geburtsjahr und nicht nach ihren Fähigkeiten auszuwählen, kann die Bedrohungslage nicht wirklich ernst sein.

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